Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit, eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen möchten oder ein Fahrzeug ohne gültige HU aus eigener Kraft zur nächstgelegenen technischen Prüfstelle zur HU vorführen möchten, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") zur einmaligen Verwendung
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen (Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten)
| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
|
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.
Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.
Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsstelle in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Bei Fahrzeugen ohne gültige HU/ ohne genehmigtem Typ ist die Zulassungsstelle zuständig, in dessen Zulassungsbezirk sich der Standort des Fahrzeuges befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original oder ausgedruckt in Kopie (Ein Bild auf dem Smartphone genügt nicht)
- Gültiger Hauptuntersuchungsbericht bzw. entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ohne gültige HU ist eine Zuteilung der Kurzzeitkennzeichen nur mit Beschränkung zum Zweck der Fahrt zur nächsten technischen Prüfstelle bis zur erfolgreich durchgeführten HU innerhalb des Landkreises Holzminden oder einem angrenzenden Landkreis möglich
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung– nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) speziell für Kurzzeitkennzeichen
Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die die Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden sollen
Bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw.Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis
Bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Kurzzeitkennzeichen gelten nicht im Ausland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.
Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der zuständigen Stelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.
