Ein
begründeter Einwand
gegen einen Festsetzungsbescheid liegt zum Beispiel vor, wenn
- Sie in dem festgesetzten Zeitraum nicht anmeldepflichtig waren,
- für den festgesetzten Zeitraum eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht durch den Beitragsservice bewilligt wurde,
- für den festgesetzten Zeitraum eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags durch den Beitragsservice bewilligt wurde und deshalb die Höhe des festgesetzten Betrags nicht korrekt ist,
- für den festgesetzten Zeitraum schon der Rundfunkbeitrag für die Wohnung oder Betriebsstätte an den Beitragsservice entrichtet wurde und das durch einen Zahlungsbeleg nachgewiesen werden kann.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten oder wegen bestimmter körperlicher Einschränkungen (zum Beispiel Taubblindheit) das Programm nicht nutzen können.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen wegen einer Behinderung das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Sie eine Nebenwohnung innehaben und dass der Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung bereits von Ihnen oder der Person gezahlt wird, mit der Sie verheiratet sind oder mit der Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Festsetzungsbescheid liegt zum Beispiel vor, wenn
- Sie in dem festgesetzten Zeitraum nicht anmeldepflichtig waren,
- für den festgesetzten Zeitraum eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht durch den Beitragsservice bewilligt wurde,
- für den festgesetzten Zeitraum eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags durch den Beitragsservice bewilligt wurde und deshalb die Höhe des festgesetzten Betrags nicht korrekt ist,
- für den festgesetzten Zeitraum schon der Rundfunkbeitrag für die Wohnung oder Betriebsstätte an den Beitragsservice entrichtet wurde und das durch einen Zahlungsbeleg nachgewiesen werden kann.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten oder wegen bestimmter körperlicher Einschränkungen (zum Beispiel Taubblindheit) das Programm nicht nutzen können.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen wegen einer Behinderung das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Sie eine Nebenwohnung innehaben und dass der Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung bereits von Ihnen oder der Person gezahlt wird, mit der Sie verheiratet sind oder mit der Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Festsetzungsbescheid liegt zum Beispiel vor, wenn
- Sie in dem festgesetzten Zeitraum nicht anmeldepflichtig waren,
- für den festgesetzten Zeitraum eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht durch den Beitragsservice bewilligt wurde,
- für den festgesetzten Zeitraum eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags durch den Beitragsservice bewilligt wurde und deshalb die Höhe des festgesetzten Betrags nicht korrekt ist,
- für den festgesetzten Zeitraum schon der Rundfunkbeitrag für die Wohnung oder Betriebsstätte an den Beitragsservice entrichtet wurde und das durch einen Zahlungsbeleg nachgewiesen werden kann.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten oder wegen bestimmter körperlicher Einschränkungen (zum Beispiel Taubblindheit) das Programm nicht nutzen können.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen wegen einer Behinderung das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.
Ein
begründeter Einwand
gegen einen Bescheid über die
Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweisen können, dass Sie eine Nebenwohnung innehaben und dass der Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung bereits von Ihnen oder der Person gezahlt wird, mit der Sie verheiratet sind oder mit der Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.