Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben

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Wenn Sie auf die Approbation als Zahnarzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Allgemeine Informationen

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schriftliche Verzichtserklärung

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

In Niedersachsen fallen  keine Kosten für die Bearbeitung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

Rechtsbehelf

Bei der Verzichtserklärung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine eigenständige Willenserklärung der Zahnärztin oder des Zahnarztes, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Somit handelt es sich um eigenes rechtliches Handeln der erklärenden Person. Aus diesem Grund greifen die klassischen Rechtsbehelfe des Verwaltungsrechts nicht. Gegen eigenes Handeln ist weder ein Widerspruch noch eine Klage statthaft. Insbesondere kann daher kein Widerspruch gegen die Verzichtserklärung eingelegt und keine Anfechtungsklage gegen den Verzicht selbst erhoben werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Keine

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