Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I werden von der zuständigen Stelle Ersatzunterlagen ausgestellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
|
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zulassungsstelle Landkreis Holzminden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Letzter Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
- Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- Eine Vollmacht, wenn eine beauftragte Person die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt
- Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Handelt es sich um einen Diebstahl, ist die Polizei zu informieren und die Bescheinigung der Polizei über die Anzeigenerstattung vorzulegen.
