Möchten Sie nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels weiter über ein Bleiberecht in Deutschland verfügen, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
| 3.33 Migration | |
| Dezernat 3 Integration, Verkehr, Verbraucherschutz und EigenbetriebeBürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-732 E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Möchten Sie nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels weiter über ein Bleiberecht in Deutschland verfügen, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer, gilt Ihr weiterer Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung kann Rechtsnachteile zur Folge haben.
Verfahrensablauf
- Die Beantragung erfolgt persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
- Wird Ihrem Antrag stattgegeben, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (Karte im Scheckkartenformat) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen. Die Behörde informiert Sie, wenn Ihr Aufenthaltstitel zum Abholen bereitsteht.
Über Details zum Verfahren informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)
Voraussetzungen
- Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung Ihres Aufenthaltstitels.
-
Die Gründe für den Aufenthaltstitel müssen fortbestehen
- Anerkennung als Flüchtling
- Anerkennung als Asylberechtigter
- Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
- Feststellung eines Abschiebungsverbots
- dringende humanitäre oder persönliche Gründe
- außergewöhnlicher Härtefall
- Opfer einer Straftat
- Vorliegen eines Antrags auf Verlängerung
- keine Versagungsgründe
Hinweis: Die Voraussetzungen hängen im Einzelnen vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich eingehend bei Ihrer Ausländerbehörde, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Ausweisungsinteresse besteht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Pass oder Passersatz
- welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, hängt von der Art des Aufenthaltstitels und dem ihm zugrundeliegenden Aufenthaltszweck ab
Welche Gebühren fallen an?
- :93,00 EUR - 96,00 EUR
für Erwachsene - :46,50 EUR - 48,00 EUR
für Minderjährige - :
für anerkannte Flüchtlinge und bei Erhalt von Sozialleistungen
Über die jeweilige Gebührenhöhe informiert Sie Ihre Ausländerbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antrag auf Verlängerung: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit (Datum auf Aufenthaltstitel)
- Aufenthaltsdauer: abhängig vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts
Hinweis: Erfolgt Ihr Antrag auf Verlängerung fristgemäß, gilt Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.
Bearbeitungsdauer
- :6 bis 8 Wochen
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 1 i.V.m. §§ 22 ff. AufenthG
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Nicht vorhanden
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine ergänzenden Hinweise.
