Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindert sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.
Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters
Allgemeine Informationen
Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindert sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.
Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.
Verfahrensablauf
- Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
- Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
- Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
- :1 Woche
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Die Schriftorm ist erforderlich.
Eine formlose Antragsstellung ist möglich.
Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.