Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

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Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).  In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

Verfahrensablauf
  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.
Voraussetzungen
  • Sie sind im Aal-Register als Person registriert.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitteilung über die Aufgabe der erwerbsmäßigen Aalfischerei mit folgenden Angaben:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Angabe, ob die Aufgabe die Küstenfischerei, die Binnenfischerei oder beide Bereiche betrifft.
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Unverzüglich nach Aufgabe der erwerbsmäßigen Aalfischerei.
Bearbeitungsdauer

Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Anzeige.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

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