Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre
unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem
gemeinsamen Haushalt leben.
Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.