Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Kennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsstelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung –nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Bestätigung des Diebstahls durch die Polizei
- Das noch vorhandene Kennzeichenschild (sollte nur eines gestohlen sein)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweise des bevollmächtigten und derjenigen Person,auf die das Fahrzeug zugelassen ist
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
