Für die Umstellung Ihres Papierführerscheines benötigen Sie eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein in einem anderen Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurde, als Sie derzeit wohnen. Diese müssen Sie bei Ihrer damaligen ausstellenden Behörde anfordern.
Karteikartenabschrift
| 3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden |
|
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Falls Sie von uns eine Karteikartenabschrift benötigen, fordern Sie diese bitte per E-Mail unter (fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-holzminden.de) an und teilen uns folgende Informationen mit:
- Name/ Vorname
- Geburtsdatum
- Führerschein-Nr.
Adresse der jetzt zuständigen Behörde oder Ihre private Adresse für die Zusendung der Abschrift
An wen muss ich mich wenden?
Per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-holzminden.de
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsamt Holzminden
Fahrerlaubnisbehörde
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
