Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
Allgemeine Informationen
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.
An wen muss ich mich wenden?
Kammer
Zuständige Stelle
Kammer
Voraussetzungen
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.