Wenn Sie als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer arbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Fahrlehrerlaubnis
| 3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden |
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Allgemeine Informationen
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis . Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.
Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhält zunächst für den Zweck der weiteren Ausbildung eine Anwärterbefugnis. Diese ist auf zwei Jahre befristet.
Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Von der Anwärterbefugnis darf nur im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, in dem/ der Sie Ihren Wohnmsitz haben.
Voraussetzungen
Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 21 Jahre alt sein
- geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein
- es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
- die Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen,
- die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Klasse, für die Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten wollen
- tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis
- Kopie des Führerscheins
- Nachweis der Berufsausbildung
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
(beispielsweise durch Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners) - augenärztliches Gutachten
(Sehtest reicht nicht aus) - Führungszeugnis
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Führerscheinstelle, Verwendungszweck "Fahrlehrerlaubnis") - Aufnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
- Bestätigung der Ausbildungsfahrschule
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
