Der Internationale Führerschein ist für Länder außerhalb der EU bei befristeten Aufenthalten notwendig.
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
| 3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden |
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Allgemeine Informationen
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Führerschein
- Biometrisches Passbild
- Antrag (siehe Formular)
Zahlungsarten
- Rechnung
- EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
