Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

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Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.

Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde.

Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Verfahrensablauf
  • Sie senden den Antrag auf Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz an die zuständige Behörde.
  • Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen für eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen.
  • Nach Prüfung des Antrags teilt die zuständige Behörde die Entscheidung mit.
  • Abschließend schickt die Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.
An wen muss ich mich wenden?
  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Zuständige Stelle
  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Voraussetzungen
  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 150 Euro. 

Allgemeine Gebührenordnung Niedersachsen

Rechtsbehelf

Die Rechtsbehelfsbelehrung können Sie dem Schreiben der zuständigen Behörde entnehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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