Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
| 3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden |
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Allgemeine Informationen
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise oder der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztlicher Leistungstest (bei Ersterteilung oder ab 50. Jahren)
- Führungszeugnis der Belegart „0“
- 1. Hilfe-Bescheinigung (nur für Krankenfahrten erforderlich)
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Anträge / Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
