Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
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bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
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bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
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bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
An wen muss ich mich wenden?
Zulassungsstelle Holzminden
Voraussetzungen
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Neuzulassungen von speziellen Fahrzeugen, dessen technische Daten sich aus mehreren CoC (EG-Übereinstimmungserklärung) zusammensetzen, benötigen wir eine sog. Datenbestätigung (z.B. vom TÜV). Dazu zählen u.a. die meisten Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, etc.
· Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
· EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
· gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (alles auch in Kopie)
· Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
· Bei Neufahrzeugen aus einem EU-Land zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente
· Bei Neufahrzeugen aus einem nicht EU-Land zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente und eine Vollabnahme nach § 21 StVZO und ggfs. Ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO / § 76 FZV oder ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Sollte das Fahrzeug EG-getypt sein, entfällt dieses.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. Die Ausweis(e) Kopie(n) aller im SEPA Lastschriftmandat beteiligten Personen ist erforderlich.
Sollte eine bevollmächtigte Person die Zulassung für Sie übernehmen, zusätzlich:
· Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht und ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat.
· Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen gültigen Ausweis oder Reisepass ausweisen können.
Auf Minderjährige kann nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
Zusätzlich:
· Bei Zulassung auf Minderjährige verwenden Sie bitte die Zulassungsvollmacht und Einwilligungserklärung für Minderjährige
· Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug (z.B. BF17 bei einem PKW oder A1 bei einem Leichtkraftrad)
· Oder: Ein GdB mit gültigem Schwerbehindertenausweis (nur PKW)
· Die Ausweise aller Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen
· Gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch
