Bei Baumaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird der
Standsicherheitsnachweis dann geprüft, wenn die Baumaßnahme unter die in § 65
Abs. 3 S. 1 NB
Bei Baumaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird der Standsicherheitsnachweis dann geprüft, wenn die Baumaßnahme unter die in § 65 Abs. 3 S. 1 NBauO bezeichneten Vorhaben fällt. Wenn Sie in einem EU-, EWR- oder gleichgestellten Staaten niedergelassen sind und in Niedersachsen vorübergehend oder gelegentlich Tragwerksplanung erbringen möchten, so ist diese Tätigkeit anzuzeigen. Mit der Anzeige erlangen Sie die Prüfbefreiung der Standsicherheitsnachweise für die von der Prüfbefreiung umfassten baulichen Anlagen in Niedersachsen, wenn Sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen.
Folgende baulichen Anlagen werden u.a. von der Prüfbefreiung umfasst: Wohngebäude der Gebäudeklasse 1-3, Gebäude bis 200 m² Grundfläche; eingeschossige landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzte Gebäude mit Dachkonstruktionen bis 6 m Stützweite, bei fachwerkartigen Dachbindern bis 20 m Stützweite.
Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigen Sie weiterhin, Tragwerksplanung in Niedersachsen zu erbringen, so ist dies der Ingenieurkammer anzuzeigen.
Eine Anzeige über das Erbringen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tragwerksplanung durch in EU-, EWR- und gleichstellten Staaten niedergelassene Personen ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Für die erstmalige Anzeige gelten folgende Voraussetzungen:
Für die erneute Anzeige gelten folgende Voraussetzungen:
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 21 NIngG (siehe unter Rechtsgrundlage).
Für die erstmalige Anzeige sind folgende Dokumente vorzulegen:
Für die erneute Anzeige sind neben der Anzeige Dokumente vorzulegen, wenn wesentliche Änderungen in der in den bisher vorgelegten Dokumenten bescheinigte Situation eingetreten sind.
Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 150 und 1.500 €.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anzeigen können jederzeit schriftlich oder online bei der Ingenieurkammer Niedersachen eingereicht werden.
Formulare zum Download:
https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/mitgliedschaft-und-listen/antraege