Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaftsinformationen der Katasterverwaltung geführt.
Diese Liegenschaftsinformationen umfassen:
- Grenzen und Nummern der Flurstücke, Flächengrößen, Grenzlängen, Grenzabstände,
- Gebäude einschließlich der Hausnummer,
- Tatsächliche Nutzung des Bodens,
- Bauwerke, Gewässer,
- ausgewählte topografische Informationen,
- Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u. ä.),
- Bezeichnungen von Straßen,
- Ergebnisse der Bodenschätzung.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, bei einem zuständigen Katasteramt vor Ort oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) Auskunft über die vorgenannten Punkte zu erhalten. Es handelt sich um eine rein visuelle Informationsbeschaffung ohne jegliche (analoge) Auszüge oder beigefügtes Kartenmaterial.