Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) einleiten möchten, benötigen Sie aufgrund der kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung eine Entwässerungsgenehmigung der zuständigen abwasserbeseitigungspflichtigen Kommune (Abwasserentsorger).
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung, mineralölhaltiges, amalgamhaltiges Abwasser, etc), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann. Für diese Fälle ist zusätzlich zu der vorgenannten Entwässerungsgenehmigung bei der Unteren Wasserbehörde eine Indirekteinleitergenehmigung gem. § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beantragen.
