Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis

Teaser

Es kann ein oder eine Praxistreuhänder oder Praxistreuhänderin für eine Steuerberatungspraxis bestellt werden.

Allgemeine Informationen

Soll die Praxis eines/einer verstorbenen Steuerberaters/Steuerberaterin  oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.

An wen muss ich mich wenden?

Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag (Original)

Welche Gebühren fallen an?
  • :155,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Monat

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail

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