Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten.
Beratung für Ausbildungsförderung erhalten
Allgemeine Informationen
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Verfahrensablauf
Sie können sich zur Ausbildungsförderung beraten lassen. Die Beratung kann je nach Angebot der zuständigen Stelle persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.
- Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung auf.
- Lassen Sie sich zu Ihren individuellen Fragen rund um die Ausbildungsförderung beraten.
- Erhalten Sie Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsstellung und erforderlichen Nachweisen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der Studierende immatrikuliert ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der Studierende immatrikuliert ist.
Voraussetzungen
Die Beratung steht allen Interessierten offen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beratung sind keine Unterlagen vorgeschrieben. Es kann hilfreich sein, vorhandene Unterlagen zu Ihrer Ausbildung mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Nicht angegeben.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.