Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

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4.51 Beistandschaft
4.51 ElternserviceBürgermeister-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden


Parkmöglichkeiten:
Gegenüber des Haupteinganges befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Weitere Parkmöglichkeiten an den umliegenden Straßen.
Behindertenparkplatz auf dem Parkplatz gegenüber des Einganges.
Anzahl: 35
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

Allgemeine Informationen

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

Voraussetzungen
  • Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

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