Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst

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Patentanwältinnen/-anwälte,

* die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt

zu sein,

* die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Ze

Allgemeine Informationen

Patentanwältinnen/-anwälte,

  • die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
  • die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
  • die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,

dürfen ihren Beruf als Patentanwältin/-anwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Patentanwaltskammer.

Zuständige Stelle

Patentanwaltskammer

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

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