Adressänderung innerhalb oder von Außerhalb des Zulassungsbezirkes (ohne Halterwechsel)

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3.36 Zulassungsstelle
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden
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Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um.

Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden (auch bei auswärtigen Kennzeichen). Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen möchten oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsstelle, in dessen Zulassungsbezirk sich Ihr (neuer) Wohnsitz befindet.

Voraussetzungen

Bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung–maximal 3 Monate altZulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II und bisherige Kennzeichenschilder
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • Schriftliche Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Auf eine Umkennzeichnung kann verzichtet werden. Das heißt, dass auswärtige Kennzeichen bis zur Ausßerbetriebsetzung des Fahrzeuges weitergeführt werden können.

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